Unsere Vorschläge zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

Nach unserer Kritik am Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes haben wir natürlich auch konstruktive Vorschläge entwickelt, den Gesetzesentwurf zu verbessern. Konkret schlagen wir vor – und liefern dazu auch konkrete Texte in unserer Stellungnahme zum Gesetz-Entwurf [4].

10.11.2020, Ulfert Höhne

Drei Felder der Verbesserung

 

Das im Gesetzentwurf dargestellte Modell der Energiegemeinschaften benötigt Verbesserungen in drei Bereichen:  Vereinfachung, Emanzipation und Augenhöhe.

A. Vereinfachung

Energie-Gemeinschaft sollen eindeutig und klar organisiert sein. Konzept und Umsetzung müssen leicht zu verstehen und zu erklären sein.

Nur dann können Bürger*innen wirklich ins Zentrum der Energie­wende kommen und Energie-Gemeinschaften zum Erfolgsmodell und Megaseller werden, ‚viral gehen‘.  Der Vorschlag des Gesetzentwurfs dagegen ist kompliziert, technisch und bietet viele Optionen.

Wir meinen, die Organisationsform soll kostengünstig und leicht zu standardisieren sein, gut digitalisierbar und einfach zu vergleichen, geeignet, Vertrauen zu fassen und zu kopieren. Je komplexer, je mehr Optionen, umso beratungsintensiver, unsicherer, unklarer, fehler- und missbrauchs­anfälliger, teurer wird das Vehikel. Je mehr verschiedene Fälle es bereits gibt, umso schwerer wird die politische Weiterentwicklung.

Vereinfachung heißt konkret:

 1. Zentrale und gemeinsame Definition beider Energie-Gemeinschaften in einem Gesetz,

2. klare Trennung zwischen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben im EAG und technischer, E-rechtlicher Umsetzungen im ElWOG,

3. Vorgabe einer eindeutigen Rechtsform – wir meinen, eine Genossenschaften ist besonders geeignet, weil sie am klarsten demokratisch, gemeinwohl-orientiert und nicht auf finanziellen Gewinn auszurichten ist,

4. die Rechtsform muss den leichten Beitritt neuer Mitglieder erlauben, ohne Bürokratie oder gar technische Hürden (auch das geht in Genos gut). Denn jede und jeder soll mitmachen!

 Die Umsetzung dieser Vorschläge ist leicht möglich und in unserer Stellungnahme textlich vorgeschlagen.

B. Emanzipation von Netzbetreibern

Bürger-Energie-Gemeinschaft und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft sollen voll autonome Rechtspersonen sein und die volle Handlungsfähigkeit im Energiemarkt haben.

Nur dann können Bürger*innen frei agieren und Innovationskraft, Kreativität und Engagement für die Energie- und Klimawende entfalten, neue Business-Modelle und Anreize für bessere Lösungen finden. Der Vorschlag des Gesetzentwurfs dagegen hält alle am Gängelband der Netzbetreiber.

Wir meinen, das Verhältnis zwischen Energie-Gemeinschaften und Netzbetreibern muss die ‚Kleinen‘ vor den ‚Große‘ besonders schützen und jeder Hegemonie vorbauen. Die Regeln müssen betont die dienende Servicefunktion des Netzbetreiber sichern, Netzanschluss und Datenüber­mittlung klären, keinesfalls die Monopolstellung stärken, sondern – wie die Richtlinien herausstreichen – die besonderen strukturellen Nachteile der Energie-Gemeinschaften, Eigenerzeugern und aktiven Kundinnen einerseits und andererseits dem Netz­betreiber in ihrer viel stärkeren Rolle eines natürliches Monopols ausgleichen.[1]

 Das heißt konkret:

 1. Energie-Gemeinschaft müssen unabhängig vom Netzbetreiber definiert und errichtet werden,

2. sie müssen die freie Wahl haben, wen sie mit dem Management ihrer Daten und Abrechnungen beauftragen,

3. das Recht jedes/r Bürger*in, sich einer Energie-Gemeinschaft anzuschließen oder mit ihr Zusammenzuarbeiten, muss unabhängig vom Netzbetreiber sein,

 


4. der Beitritt muss jederzeit möglich sein und er muss so einfach sein wie jeder Wechsel des Stromlieferanten,

5. es darf keine technische Barriere wie Smartmeter-Pflicht geben,

6. Netzbetreiber haben Energie-Gemeinschaft die Erzeugungs- und Verbrauchsdaten aller betreffenden Zählpunkte, deren Eigentümer dem nicht widersprochen haben, online bereitzustellen, damit die Gemeinschaft die Abrechnung selbst durchführen oder einen Dritten beauftragen kann.

All dies ist möglich. Entsprechende Regelungen haben wir in unserer Stellungnahme zu §§ 74-75 des EAG Entwurfs vorschlagsweise ausformuliert, kommentiert und belegt. 

C. Augenhöhe beim Ausbau der Erneuerbaren

Bürger-Energie-Gemeinschaft und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft sollen klaren Vorrang beim Ausbau der Erneuerbaren und ein Kontingent in Ausschreibungen erhalten.

Nur dadurch können Bürger*innen sich wirksam beteiligen und Gemeinschaften aufbauen, die Akzeptanz und Unter­stützung für Investitionen und die Eingriffe in Orts- und Landschaftsbild gesichert und die Bereitstellung privaten Kapitals ermöglicht werden.  Der Vorschlag des Gesetzentwurfs schickt Bürger*innen unvorbereitet in den Wettbewerb mit großen Investoren und Kapitalgesellschaften schlagen vor – und liefern dazu auch konkrete Texte in unserer Stellungnahme – und schließt schlagen vor – und liefern dazu auch konkrete Texte in unserer Stellungnahme – quasi als Handycap für die Schwachen, schlagen vor – und liefern dazu auch konkrete Texte in unserer Stellungnahme – sogar Energie-Gemeinschaften von einen Großteil der Förderungen aus.

Wir meinen in Übereinastimmung mit den EU Richtlinie: die spezifischen Gegebenheiten von Bürger*innen- und Energie-Gemeinschaften durch ihre Mitglieder- und Entscheidungsstruktur, verfügbare Ressourcen und Unternehmens­zweck sollen keine strukturellen Nachteile im Wett­bewerb um Standorte und in Entwicklung und Bau von Erneuerbaren Erzeugungskapazitäten darstellen.  Deshalb muss im Gesetz den Ausgleich vorgesehen werden[2]

Um die Chancen der Bürger-Energie und ihre gesellschaftlichen Vorteile für die Energiewende zu sichern und um ein „level playingfield“ herzustellen, schlagen wir vor:

1. Großprojekte, die nicht überwiegend der Eigenerzeugung dienen, müssen 30% Beteiligung (voll stimm- und gewinnberechtigt) anbieten für regional ansässige Bürger*innen und Kleinunternehmen, Bürger-Energie-Gemeinschaft und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft,

2. Ausschreibungen sollen zu einem Anteil von 30% vorrangig an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und Bürger-Energie-Gemeinschaft vergeben werden[3],

3. Energie-Gemeinschaften müssen – zumindest – dieselben Rechte auf alle Förderungen haben wie andere Investoren auch.

Drei Kern-Forderungen

Es ist schon klar, dass diese Transformation des Energiesystems tiefgreifend ist. Alle Mitgliedstaaten ringen mühsam um den Weg. Wir dürfen bei aller Mühe der Diskussion die wirklich existenzielle Notwendigkeit nicht aus den Augen verlieren: Österreich hat am 25.9.2019 den Klimanotstand deklariert. Energiewende eilt. Wir müssen das Thema populär machen. Deshalb schlagen wir drei Kerninstrumente für den Erfolg der Bürger-Power vor:

1. jede/r soll das Recht auf Eigenerzeugung und vollen Zugang zum Energiemarkt haben, und nicht nur passiver „Konsument“ in Abhängigkeit von Stromunternehmen bleiben,

2. Energiegemeinschaften sollen so gestaltet werden, dass sie leicht zum Megaseller und Motor der Energiewende werden, und

3. zu diesem Zwecke sollen die Vorteile für die aktive Teilnahme an Bürger*innen-Energien / Energiegemeinschaften klar, berechenbar und attraktiv sein.

Stellt Euch vor, Eigenversorgung und Energie-Gemeinschaften sind super attraktiv für Teilnehmer und als Partner für Investoren. Stellt Euch vor, überall beginnen Bürgerinnen und Bürger – einzeln, locker vernetzt oder zu Energie-Gemeinschaften zusammengeschlossen – ihre Energie selbst zu erzeugen, Erzeugungs-Anlagen zu erreichten, Strom zu tauschen, ihre Häuser und Anlagen effizienter zu machen oder sparsamer zu nutzen. Stellt Euch vor, Community für Community, Nachbarschaft für Nachbarschaft, Freundeskreis für Freundeskreis wird aktiv und lernt, eins vom andern, wie sie produktiv, autonom und gemeinschaftlich den eigenen Energiebedarf auf ein klimagerechtes Level umbauen. Stellt Euch vor, selbst aktiv werden ist plötzlich attraktiver als passiv Konsument*in bleiben.

Genau das soll diese Energiegesetz auf den Weg bringen – muss dieses Gesetz auf den Weg bringen!

— 

[1] EMD ErwGr 65: „Mit Blick auf die Schaffung gleicher Bedingungen auf der Ebene der Endkunden sollten die Aktivitäten der Verteilernetzbetreiber überwacht werden, damit sie ihre vertikale Integration nicht dazu ausnutzen, ihre Wettbewerbsposition auf dem Markt, insbesondere bei Haushaltskunden und kleinen gewerblichen Kunden, zu stärken.“

[2] RED Art 22.7: “Member States shall take into account specificities of renewable energy communities when designing support schemes in order to allow them to compete for support on an equal footing with other market participants”.

[3] Beispielhaft sei hier auf die Niederlande verwiesen, wo 50% jedes größeren Wind- und PV-Projekts für Bürger und Energie-Gemeinschaften reservieren bzw. die Genehmigung von dieser Bürgerbeteiligung abhängig machen. mehr dazu

[4] Hier findest Du unsere Stellungnahme zum EAG (ohne Anhang Textvorschläge),
hier die Version mit Textvorschlägen auf der Webseite des Parlaments

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