Blau-gelber Strompreisrabatt für Niederösterreich
Das Land Niederösterreich führt ab November „Strompreisrabatt“ ein. Der Hintergrund ist, dass das NÖ Strompreisrabattgesetz (NÖ SPRG) vorsieht die Bürger: innen zu entlasten und den Strom leistbarer zu gestalten.
Nadja Hajdukovic, 14.09.2022
Was Du über den blau-gelben Strompreisrabatt wissen musst
In welchem Zeitraum kann die Förderung bei OurPower eingereicht werden
Antragsberechtigte Personen können den Antrag ab 26.09.2022 bis spätestens 31. März 2023 abgeben. Die Förderungshöhe und Anzahl der ausbezahlten oder gutgeschriebenen Teilbeträgen richtet sich nach dem Datum der Antragsstellung, wobei der Zeitpunkt der Antragsstellung keinen Einfluss auf die Förderungshöhe besitzt.
Was sind Voraussetzungen für die Förderung?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die zum 01. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich hatten und zum Zeitpunkt der Antragsstellung mit einem Energieversorger zahlungspflichtig waren.
Wie hoch ist die Förderung?
Der blau-gelbe Strompreisrabatt variiert je nach Haushalt und hängt von der Anzahl der Hauptwohnsitz gemeldeten Personen ab. Die Förderhöhe orientiert sich dabei an durchschnittlichen Stromverbräuchen in Österreich. Diese wurden von der E-Control ermittelt.
Die Höhe der Förderung beträgt für einen…
- 1 Personenhaushalt: € 169,58
- 2 Personenhaushalt: € 272,36
- 3 Personenhaushalt: € 374,44
- 4 Personenhaushalt: € 415,80
- 5 Personenhaushalt: € 457,07
- für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich € 41,27
Wie läuft das ab?
Unter dem Link blau-gelber Strompreisrabatt (noel.gv.at) kannst Du den Antrag direkt bei dem Land NÖ beantragen. Die Antragsstellung kann man hier online durchführen: https://ratgeber.noel.gv.at/strompreisrabatt/
Der blau-gelbe Strompreisrabatt wird auf fällige Stromrechnungen gutgeschrieben.
Share this Post